Rechtsanwältin Nadine Schäfer
Kontakt:       Tel.:  02302 / 9885852      E-Mail:  Mail@Nadine-Schaefer.de

Tätigkeitsschwerpunkte & Kosten

In der Kanzlei Nadine Schäfer in Witten berate und vertrete ich Sie in verschiedenen zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten. Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Inkasso und Forderungsmanagement, im Strafrecht, im Verkehrsrecht, im Mietrecht, im Familienrecht sowie im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Selbstverständlich berate ich Sie auch in anderen Rechtsgebieten, sofern die jeweilige Fallgestaltung dies zulässt. Sollte Ihr Anliegen außerhalb meines Tätigkeitsbereichs liegen, empfehle ich Ihnen auf Wunsch gerne kompetente Kolleginnen oder Kollegen.

Im Familienrecht bin ich insbesondere bei Trennung und Scheidung für Sie da. Ich unterstütze Sie bei der Klärung von Fragen zum Sorgerecht und Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen für Kinder und Ehegatten. Ziel ist es, Lösungen zu finden, die sowohl rechtlich tragfähig als auch für Ihre persönliche Situation praktikabel sind.

Im Verkehrsrecht vertrete ich Sie nach Verkehrsunfällen bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern. Darüber hinaus bin ich im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten tätig, etwa bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen, Fahrverboten oder Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und anderer verkehrsbezogener Straftaten. Ich prüfe die Vorwürfe, kontrolliere Bescheide und Fristen und setze mich dafür ein, Ihre Fahrerlaubnis und Ihre wirtschaftlichen Interessen bestmöglich zu schützen.

Im Strafrecht vertrete ich Beschuldigte und Angeklagte in Ermittlungs- und Strafverfahren, insbesondere in Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtM), Diebstahlsdelikten sowie Betrugsdelikten. Ich nehme Einsicht in die Ermittlungsakte, bespreche mit Ihnen ausführlich die Sach- und Rechtslage und entwickle eine auf Ihre Situation zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Zudem bin ich als Pflichtverteidigerin tätig. In geeigneten Fällen kommt eine Beiordnung als Pflichtverteidigerin in Betracht, über die ich Sie gerne berate und die ich im Verfahren für Sie beantragen kann.

Im Mietrecht vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter. Typische Themen sind Kündigungen und Räumungen, Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen, Mängel der Mietsache und daraus folgende Mietminderungen sowie die Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen. Ich erläutere Ihnen Ihre Rechte und Pflichten und unterstütze Sie bei der außergerichtlichen Konfliktlösung oder der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Im Bereich Inkasso und Forderungsmanagement helfe ich Ihnen, offene Forderungen effizient und rechtssicher durchzusetzen – von der außergerichtlichen Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung. Gerade für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige trägt ein konsequentes Forderungsmanagement dazu bei, Zahlungsausfälle zu begrenzen und die Liquidität zu sichern.

Kosten

Die Kosten meiner Inanspruchnahme richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei zivilrechtlichen Angelegenheiten richtet sich die Höhe der gesetzlichen Gebühren in der Regel nach dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert. In bestimmten Konstellationen kann es sinnvoll sein, eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen. Dies bespreche ich mit Ihnen im Einzelfall offen und transparent.

Für eine Erstberatung ohne anschließende Vertretungstätigkeit gemäß § 34 RVG berechne ich in der Regel ein Honorar in Höhe von 226,10 € inklusive 19 % Umsatzsteuer. Die konkrete Höhe hängt vom Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit ab. Vor Beginn der Beratung informiere ich Sie über die voraussichtlich entstehenden Kosten, damit Sie Klarheit und Planungssicherheit haben.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung möglicherweise ganz oder teilweise die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Auf Wunsch kläre ich für Sie, ob und in welchem Umfang Deckungsschutz besteht.

Bei geringem Einkommen kann ein Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe bestehen. Für eine außergerichtliche Beratung können Sie bereits vor dem ersten Gespräch bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird Ihnen der Beratungshilfeschein erteilt. Bitte bringen Sie diesen dann zu unserem Termin mit, damit ich die Beratungshilfe gegenüber dem Gericht abrechnen kann.



E-Mail
Anruf