Tätigkeitsschwerpunkte & Kosten
Hier können Sie sich über meine einzelnen Tätigkeitsschwerpunkte informieren. Selbstverständlich berate ich Sie auch gerne in anderen Rechtsgebieten, sofern die jeweilige Fallgestaltung dies zulässt. Ansonsten verweise ich Sie gerne an kompetente Kolleginnen oder Kollegen.
Kosten
Die Kosten meiner Inanspruchnahme richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Dabei richtet sich die Höhe der Kosten bei zivilrechtlichen Fallgestaltungen nach dem Streitwert. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, eine Honorarvereinbarung zu treffen.
Eine Erstberatung ohne Vertretungstätigkeit gemäß § 34 RVG kostet zwischen 70,00 und 226,10 € (inklusive 19 % Umsatzsteuer).
Wenn Sie rechtschutzversichert sind, übernimmt möglicherweise die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Bei geringem Einkommen kann ein Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe bestehen. Sie können bereits vor dem ersten Gespräch bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird Ihnen der Schein direkt erteilt.
Strafrecht
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Familienrecht
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Verkehrsrecht
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Mietrecht
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Vertragsrecht
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Ordnungswidrigkeiten
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